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Energie Planungsbüro Richard Schubert Energieausweis

Energieausweis

Energiebedarf- oder
Energieverbrauchs Ausweis

Mit dem Gebäude Energie Gesetz (GEG 2020) hat der Gesetzgeber Mindeststandards für den Energiebedarf von Gebäuden festgelegt. Damit wird bei heutigen Neubauten ein deutlich besseres Qualitätsniveau erreicht, als dies früher der Fall war. Auch für Sanierungsmaßnahmen einer bestehenden Immobilie sind die Regeln der GEG der Mindeststandard, der erfüllt werden muss.

Für Wohngebäude können Energieausweise, sowohl auf der Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs als auch auf Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden. Die Verpflichtung einen Energieausweis für Nichtwohngebäude erstellen zu lassen, besteht seit dem 1. Juli 2009 – allerdings nur, wenn diese verkauft, neu vermietet, verpachtet oder wesentlich geändert werden.

Sie benötigen einen Energieausweis, dann kontaktieren Sie uns!

Wir helfen gerne.

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